Wie lassen sich Kreditangebote ohne Schufa am besten miteinander vergleichen?
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In vielen Fällen ist es wichtig, vergleichbare Angebote zu haben. Das kann beim Kauf eines neuen Autos etliches Geld sparen. Gleiches gilt, wenn man ein bestimmtes Möbelstück oder Unterhaltungselektronik kaufen will. Wer für dieselbe vergleichbare Sache Angebote von verschiedenen Anbietern einholst, kann die ideale Offerte für sich finden. Diese Regel gilt auch für alle Arten von Geldanlagen, Versicherungen und Krediten. Leider sind in diesen wichtigen Bereichen manche Verbraucher extrem voreilig. Das erstbeste Angebot wird sofort unterschrieben, ohne die genauen Konditionen geprüft zu haben, oder zumindest ein weiteres Angebot einzuholen. Dabei lässt sich vor allem in Geldangelegenheiten und bei Versicherungen viel Ärger im Vorfeld ausräumen und Monat für Monat bares Geld sparen. Wer von einem Kreditgeber die verbindliche Zusage für einen Kredit ohne Schufa hat, sollte bei aller Freude darüber, mindestens ein weiteres Angebot für einen solchen Kredit haben. Die Gefahr auf einen unseriösen Anbieter hereinzufallen ist sehr groß. Viele Kreditnehmer stellen sich die Frage, wie die unterschiedlichen Angebote von Krediten ohne Schuf miteinander verglichen werden können. Die unterschiedlichen Konditionen, zu denen solche Kredite ohne Schufa-Auskunft angeboten werden, erleichtern derartige Vergleiche oft nicht. Im Gegenteil! Als beste Vergleichszahl kommt die effektive Jahresverzinsung in Betracht. Gerne werben Kreditgeber, egal ob es sich um Kredite mit Schufa-Auskunft oder ohne handelt, mit dem niedrigen nomialen Zins beworben. Dabei kann es oft eine böse Überraschung geben, wenn zu vertrauensselige Kreditnehmer realisieren, dass sie sich nur an dem Nominalzins orientiert haben. Grundsätzlich wird der effektive Jahreszins in Prozent angegeben. Er beinhaltet auch Gebühren und das Disagio. Vor allem Gebühren, die auf den Nominalzins nachträglich umgelegt werden, verteuern in vielen Fällen einen Kredit ohne Schufa-Auskunft erheblich. Um eine transparente Vergleichbarkeit für die Kreditnehmer zu gewährleisten, sind die Kreditgeber er Gesetz dazu verpflichtet bei ihren Kreditangeboten den effektiven Jahreszins ausdrücklich anzugeben. Weiter muss bedacht werden, dass im effektiven Jahreszins Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren nicht berücksichtigt werden.
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