Die Bearbeitung eines Kredites ohne Schufa
17.März 2009
Wer einen Kredit ohne Schufa beantragt sollte wissen, bevor er einen solchen Antrag ausfüllt und abschickt, wie die weiteren Abläufe sind bevor es zum Darlehensvertrag kommt. Die ersten Schritte sind bereits erfüllt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind bei dem Antragsteller gegeben. Er ist deutscher Staatsbürger, hat die Volljährigkeit bereits erreicht, die Wehrzeit oder der Zivildienst sind belegbar abgeleistet und die Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeber beträgt mehr als zwölf Monate (wobei dieser Wert zwischen den unterschiedlichen Kreditgebern variieren kann). Nun überprüft der deutsche Partner des schweizer Kreditgebers das Einkommen des Antragstellers. Bei einem Alleinstehenden Kreditnehmer muss der monatliche Eingang von Lohn oder Gehalt mindestens 1.070 Euro betragen. Bei Verheirateten und Familien mit Kindern verschiebt sich das notwendige Mindesteinkommen nach oben. Der Grund dafür ist, dass der Kredit ohne Schufa durch das pfändbare Einkommen des Kreditnehmers gesichert ist. Werden bei diesen sehr wichtigen Angaben vorsätzlich falsche Zahlen angegeben, hat dies weit reichende Folgen! Ebenso muss wahrheitsgemäß erklärt werden, ob ein Kredit in der Schweiz vorliegt dessen Verbindlichkeiten über 600 Euro liegen. Von großer Wichtigkeit ist auch die Angabe, dass keine Erklärung Eidesstatt vorliegt. Wer privat insolvent ist, hat leider keine Chancen auf einen Kredit ohne Schufa. Diese und alle anderen im Kreditantrag gemachten Angaben werden eingehend überprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält der Antragsteller Kreditverträge zugesandt. Je nach der gewählten Bearbeitungsart kann dies im schnellsten Fall innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Bei einer Standardbearbeitung sind Bearbeitungszeiträume von zehn bis vierzehn Tagen möglichen. Wer nicht die Anforderungen für einen Kredit ohne Schufa erfüllt bekommt dies per email oder Brief ebenfalls umgehend mitgeteilt. Im nächsten Schritt zum Darlehen ohne Schufa müssen die Kreditverträge und die dazugehörigen Dokumente zurückgesandt werden. Die eingehenden Unterlagen müssen einer nochmaligen Überprüfung unterzogen werden. Kommt es hierbei zu Unstimmigkeiten, dass beispielsweise das angegebene Einkommen und die vorliegenden Gehaltsabrechnungen nicht übereinstimmen, kann es zu einer Ablehnung des Kreditantrages kommen. Geht alles in Ordnung, erhält die Schweizer Bank die Unterlagen zugeschickt und bereitet die Auszahlung vor.
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