Wann darf man bei der Schufa registriert sein und wann nicht?
16.April 2008
Die Folgen, die sich ergeben, wenn man bei der Schufa einen negativen Eintrag hat, sind für den Betroffenen meist sehr beträchtlich sein. Man kann schon gehörige Schwierigkeiten bekommen, ein neues Girokonto zu eröffnen, eine Kreditkarte zu beantragen oder generell günstige Kredite zu erhalten. Will man die Bank wechseln oder ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen, wird direkt von der jeweiligen Bank wie selbstverständlich eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, da diese Schufa-Auskunft Bestandteil des Vertragwerks bei der Eröffnung eines Girokontos ist. Doch nicht nur bei einer Bank begegnet man der Schufa: Mittlerweile erfragen sogar Vermieter, wenn man eine Wohnung mieten möchte, vor Abschluss des Mietvertrags die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft vom potentiellen Mieter. Bei der Eröffnung eines Girokontos unterschreibt der Antragsteller normalerweise bereits auf dem Eröffnungsantragsformular eine Schufa-Klausel. Wie der Bundesgerichtshof mittlerweile definierte, ist es fraglich, ob eine Schufa-Klausel überhaupt generell einfach so formularmäßig in Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommen werden darf. Diese Angelegenheit ist aber noch nicht definitiv entschieden. Allerdings mehren sich vor Deutschlands Gerichtshöfen die Fälle, in denen Kunden gar keine Schufa-Klausel unterschrieben hatten und ihnen trotzdem ein negativer Eintrag bei der Schufa angekündigt wurde. Dies ist gesetzlich definitiv nicht zulässig. Ob zulässig oder nicht: Generell gilt für Einträge bei der Schufa, dass diese Schufa-Einträge nach einer gesetzlich festgelegten Zeit wieder gelöscht werden müssen. Angaben über bei dem Antrag auf Eröffnung eines Girokontos beispielsweise müssen nach 12 Monaten aus der Datenbank der Schufa gelöscht werden. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Bei Krediten verhält es sich folgendermaßen: Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Wer mehr über seine Möglichkeiten bei der Aufnahme eines Kredits, der Eröffnung eines Girokontos oder der Beantragung einer Kreditkarte im Zusammenhang mit Einträgen bei der Schufa in Erfahrung bringen möchte, findet Informationen und Kontaktmöglichkeiten auf der Homepage der Schufa http://www.schufa.de/.
Artikel gespeichert unter: Kredit Ratgeber, Kredit ohne Schufa, SCHUFA
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren