Die SCHUFA – Das FBI der Kreditwirtschaft
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Die SCHUFA arbeitet mit knapp 4500 Vertragspartnern zusammen, von denen sie die Kreditinformationen der erfassten Benutzer sammelt. Zu diesen Vertragspartnern zählen in erster Linie Banken, Kreditkartenorganisationen, Versicherungen, Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger oder gewerbliche Immobiliengesellschaften. Die gewerblichen Immobiliengesellschaften müssen jedoch mehr als 100 Wohneinheiten vermieten, um als Vertragspartner angenommen werden zu können. Diese Partner melden der SCHUFA täglich die Zahlungsmoral und die Geschäftsabwicklung der Kunden. Über diese automatisierten Verfahren hinaus, speist die Schutzgemeinschaft auch Informationen von öffentlichen Quellen in ihre Datenbanken ein. Wer in den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte gelistet ist oder wer einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird demnach ebenso mit einem negativen SCHUFA-Eintrag belohnt. Die Organisation versorgt die Mitgliedsunternehmen nicht nur mit harten Fakten, sondern unternimmt auch eigene Score-Berechnungen, welche die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, ob der Verbraucher den angestrebten Kredit auch wirklich bezahlen kann.
Die SCHUFA besitzt zwar eine Menge an Daten über die einzelnen Verbraucher, aber bei einigen Daten darf auch die SCHUFA nicht heran. Zu diesen Daten gehören zum Beispiel detaillierte Informationen über das Konsumverhalten der gespeicherten Verbraucher. Ebenso sind die Kontostände nicht für die SCHUFA einsehbar. Diese weiß zwar wo das Girokonto eröffnet wurde, jedoch nicht wie hoch die einzelnen Kontostände sind. Der Beruf und das Einkommen sind ebenfalls Tabu. Datenschützerin Wietell dazu „Selbst wenn das Gehalt jeden Monat bis zur Pfändungsgrenze von einem Gläubiger beschlagnahmt wird, lässt sich das von der SCHUFA nicht nachvollziehen.“ Doch auch auf diesem Gebiet schläft die SCHUFA nicht. SCHUFA-Chef Neumann ließ bereits verkünden, dass die Kreditnehmer ihre kompletten Konten und ihr Einkommen freiwillig offen legen können, um sich somit eine bessere SCHUFA-Bewertung einzuholen. Gutverdiener können mit dieser Methodik ihre Kreditwürdigkeit um ein weiteres erhöhen. Wietell zeigt sich jedoch wenig begeistert „Wenn diese Möglichkeit tatsächlich geschaffen wird, führt sie fast automatisch zu einer Benachteiligung jener Verbraucher, die eben jene Daten für sich behalten wollen. Der Druck, entgegen der eigenen Überzeugung Angaben zu den persönlichen Vermögensverhältnissen zu machen, um einen Kredit zu erhalten, würde über kurz oder lang massiv steigen. Von einer ‚freiwilligen’ Angabe kann dann nicht mehr die Rede sein.
Hat ein Kunde sich früher bei verschiedenen Banken nach einem Kredit informiert, hat die SCHUFA dieses auch gesehen, da alle Banken bei der SCHUFA Auskunft über den Kreditnehmer eingeholt haben. Eine wiederholte Erkundigung in sehr kurzer Zeit wirkt sehr unseriös und wird mit einem negativen SCHUFA-Eintrag bestraft. Die Folge war, dass der Kunde nachdem er sich alle Angebote eingeholt hatte plötzlich schlechter eingestuft wurde, obwohl dieser nicht einmal einen Kredit abgeschlossen hat. Dieser Fehler wurde aber in der kürzeren Vergangenheit von der SCHUFA behoben. Die Partner können nun die Auskunftsersuchung als Konditionen-Anfrage deklarieren. „Um sicherzustellen, dass die Banken von dieser neuen Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch machen, empfiehlt es sich jedoch, dieses Thema im Beratungsgespräch dezidiert anzusprechen bzw. die Eintragungen im Wege der Selbstauskunft regelmäßig zu kontrollieren“, meint Helga Springeneer, Referentin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes.
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