Dispositionskredit, Dispo und Kreditkarten
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Ein Kredit bei Bedarfsfall ist beispielsweise der Dispositionskredit, der dem Kunden einer Bank auf sein Girokonto eingeräumt wird. In der Regel wird der Kredit unbefristet meist in Höhe des dreifachen Monatseinkommens genehmigt. Der Kunde hat mit dem Dispo im Bedarfsfall die Möglichkeit sein Konto zu überziehen und zahlt für die Inanspruchnahme des Dispos entsprechende Zinsen. Die liegen im Allgemeinen so bei 12 bis 15 Prozent, das ist abhängig von der Bank des Kunden.
Der Kredit im Bedarfsfall bietet dem Kunden die Möglichkeit, auch über sein Guthaben hinaus Zahlungen von seinem Konto zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen und Lastschriften einziehen zu lassen. Wird der Dispositionskredit nur ab und zu benötigt, ist das eine bequeme Lösung sich zusätzlich Liquidität zu verschaffen. Wird hingegen der Dispositionskredit als Dauerkredit bis zum Limit oder sogar darüber hinaus ausgeschöpft, dann ist das eine teure Angelegenheit. Die ungenehmigte Überziehung des Dispos kann letzten Endes dazu führen, dass die Bank den Dispositionskredit kündigt und innerhalb kurzer Zeit den Ausgleich verlangt.Entsteht aus dieser Kündigung auch noch eine Negativeintragung in der Schufa, hat der Kontobesitzer zukünftig Schwierigkeiten einen weiteren oder überhaupt noch einen Kredit zu bekommen. Um den Dispo auszugleichen, kann dann versucht werden, das Angebot einer Kreditvermittlung mit einem Kredit ohne Schufa zu nutzen.
Eine weitere Form vom Kredit im Bedarfsfall ist der Rahmenkredit, den viele Kreditkartenanbieter ihren Kunden auf das Kreditkartenkonto einräumen.
Der Kreditkarteninhaber hat damit die Möglichkeit, seine Kreditkarte in diesem Rahmen zu verwenden, und wenn er dazu noch die Teilzahlungsfunktion des Rahmens nutzt, braucht er monatlich nur einen bestimmten Prozentsatz des Saldos oder einen bestimmten Mindestbetrag auszugleichen. Die Zinsen, die für diesen Teilzahlungsrahmen anfallen, sind allerdings meist noch höher, als die des Dispos.
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