Das kostenlose Girokonto
-
Jeder Angestellte und jeder Selbstständige besitzen es. Eine Vielzahl von Jugendlichen besitzt es ebenfalls. Die Rede ist von dem Girokonto. Das Girokonto ist ein Bankkonto, welcher zur Abwicklung von bargeldlosem Zahlungsverkehr verwendet wird. Es wird in der Regel von einem Kreditinstitut geführt. Das Girokonto kann Zahlungen ebenso entgegen nehmen wie Lastschriftverfahren. Viele Kreditinstitute bieten ihren Kunden in der heutigen Zeit bereits das kostenlose Girokonto an. Damit möchte man eine engere Kundenbindung erreichen.
Es ist nicht eindeutig klar, wann die ersten Konten, welche man auch als Girokonto bezeichnen kann, entstanden sind. Dokumentationen überliefern, dass bereits im Jahre 1327 ein girokontenähnliches System in den islamischen Ländern vorgeherrscht hatte. Das war das Hawala-Finanzsystem und wurde von einem Händler, welcher als Bank arbeitete, verwaltet. Das Hawala-Finanzsystem ist auch heute noch ein weltweit funktionierendes Überweisungssystem. Die Ursprünge liegen wahrscheinlich im alten China oder Indien. Der Rechtsgelehrte Abu Bakr b. Mase-du al Kasani stellte es 1327 als Institut des islamischen Rechtes dar. Dank des Hawala-Systems kann Geld effizient, schnell und vertraulich transferiert werden. Vor allen die Kostengünstigkeit überzeugt viele Händler auf dieses System wert zu legen. Doch 1327 war nicht die Geburt des Girokontos. Bereits mehrere Jahrhunderte zuvor wurden Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten über diverse Personen abgeklärt. Der direkte Vorläufer des heutigen Girokontos verbreitete sich im späten Mittelalter unter Kaufleuten. Von Italien aus eroberte diese kontenmäßige Verrechnung zuerst Europa und dann die ganze Welt. Bevor das Girokonto, so wie wir es heute kennen eingeführt wurde, wurden alle Löhne und Gehälter bar ausbezahlt. Die Arbeiter und Angestellten mussten sich ihre monatlichen Entgelte in so genanten Lohntüten abholen. Jede Form von Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Mieten oder Energiekosten wurden mittels Bargeld entrichtet. Die erste Verbesserung auf diesem Gebiet kam um 1906 herum. Ab da an bot die Post der Schweiz unter der Bezeichnung Postscheckdienst, die ersten Girokonten, an. Doch die Lohntüte blieb hartnäckig und hielt sich bis in die 1950ger Jahre hinein. Die Verbreitung von Girokonten ging langsam aber stetig vorwärts. In der heutigen Zeit erfolgt die Auszahlung von Löhnen und Gehälter fast ausschließlich über ein Girokonto. Das Girokonto hat mit der Zeit an so hoher Bedeutung gewonnen, dass seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses besteht. Diese Empfehlung besagt, dass die Banken jedem Bürger auf Wunsch ein eigenständiges Girokonto zur Verfügung stellen sollen, damit dieser seine Geschäfte bargeldlos abwickeln kann. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht für die Banken kein Kontrahierungszwang. Die Banken und Sparkassen dieser Länder können demnach die Eröffnung eines Kontos ablehnen. In Frankreich und Belgien besteht dieser Kontrahierungszwang und die Banken sind dazu verpflichtet jedem Bürger auf Wunsch ein eigenes Girokonto zu eröffnen.
In den Paragraphen 676f bis 676h des bürgerlichen Gesetzbuches ist das Girokonto rechtlich festgelegt. Der Kunde darf sein Girokonto jederzeit ohne irgendwelche Kündigungsfristen kündigen. Bankgebühren dürfen für eine solche Kündigung nicht erhoben werden. Unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung besitzt auch die Bank oder die Sparkasse die Möglichkeit ein Girokonto zu kündigen. Minderjährige können nur mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Girokonto eröffnen. In vielen Fällen ist eine Überziehung eines jugendlichen Kontos nicht möglich. In vielen Fällen werden selbst Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen, wenn diese über den verfügbaren Geldbetrag hinaus gehen. Ein Girokonto stellt gleichzeitig in jedem Fall auch ein Kontokorrentkonto dar. Auf beiden Kontenarten werden alle laufenden Rechnungen verbucht. Ebenso wird jeden Tag ein Saldo ermittelt, welcher der kontoführenden Partei zur Verfügung gestellt wird, um eine Überprüfung der Richtigkeit des Kontostandes gewähren zu können.
Ein kostenloses Girokonto kann vielseitig genutzt werden. Neben Einzahlungen gibt es auch Abbuchungen. Häufen sich die Abbuchungen von dem kostenlosen Girokonto, so wird nach einiger Zeit das Girokonto überzogen. Von einer Überziehung spricht man, wenn das zur Verfügung stehende Guthaben nicht ausreicht, um die laufen Kosten, welche vom Konto abgebucht werden, decken zu können. In dem Fall gewährt die Bank einen Kredit, welcher sich auch Dispositionskredit nennt. Der Dispositionskredit wird zwischen dem Kunden und der Bank vertraglich vereinbart. Nutzt der Kunde der Dispo aus, fallen tageweise Sollzinsen an. Wird das vertraglich festgelegte Kreditlimit ebenfalls überzogen, so fallen darauf zusätzlich Überziehungszinsen an. In vielen Fällen werden diese angefallenen Zinsen, im Rahmen des Rechnungsabschlusses der Bank, Quartalsweise auf dem Girokonto des Kunden belastet. Der Dispositionskredit untersteht variablen Zinssätzen. Diese Zinssätze werden vom aktuellen Markzins bestimmt. Auf einem kostenlosen Girokonto werden Zinsen nur für den Betrag fällig, welcher tatsächlich genutzt wurde. Die variable Einsetzbarkeit und die variable Rückzahlung des Dispositionskredites, machen ihn zu einem wichtigen und beliebten Bestandteil des Girokontos. Man muss jedoch bedenken, dass die Zinsen für einen Dispo im zu Vergleich zu anderen Kreditformen um einiges höher sind. Wird der Dispositionskredit dauerhaft in Anspruch genommen, wird dazu geraten, eine Umschuldung auf einen Ratenkredit vorzunehmen. In Deutschland können Dispositionskredite vertraglich nur mit der Akzeptanz der SCHUFA-Klausel gewährt werden.
Weitere Nutzungsmöglichkeiten eines kostenlosen Girokontos sind zum Beispiel Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Durch die Einführung der Sparkasse EC-Karten bzw. der Maestro-Karten ist jeder Bürger täglich der Nutzung von Lastschriften und Überweisungen unterlegen. Eine Überweisung ist lediglich ein Transfer von Geld im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Überweisung wird vor allem bei Einmalzahlungen getätigt. Wiederholt sich eine bestimmte Zahlung zu einem bestimmten Empfänger, so kann der Kunde eines kostenlosen Girokontos, einen Dauerauftrag einrichten lassen. Bei der üblichen Überweisung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank einen Zahlungsauftrag, welcher einen bestimmten Geldbetrag auf das Girokonto des Begünstigten überweisen soll. Die rechtlichen Inhalte einer Überweisung findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus haben die Banken eigene Vorschriften auf Basis der gesetzlichen Vorschriften entwickelt. Zum Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gehört neben der Überweisung auch das Lastschriftverfahren. Der Zahlungsempfänger erteilt beim Lastschriftverfahren seiner Bank einen Auftrag, vom kostenlosen Girokonto des Zahlungspflichten einen gewissen Geldbetrag abzubuchen und auf das eigene Konto gut zu schreiben.
-
nico_a
1
6. November 2009, 08:22
-
TopEine gute Erweiterung zum kostenlosen Girokonto, ist ein Tagesgeldkonto. Für mich ist das die eine gute Möglichkeit am Ende des Monats, wenn Geld übrig bleibt zu sparen. Vor allem, weil ja die Zinsen höher sind als bei einem Girokonto. Wichtig ist nur, dass ihr zu einer Bank geht, die auch das Tagesgeldkonto kostenlos anbietet. Hier kann man sich ganz gut schlau machen: http://www.der-tagesgeld-vergleich.de/Tagesgeld/tagesgeldvergleich/