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Bei der Eröffnung eines Girokontos spielt auch die die Schufa eine Rolle

Eigentlich haben sich alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, auch Menschen, die einen negativen Eintrag bei der Schufa haben, ein Konto (wenn auch ohne Überziehungsmöglichkeit, das heißt also ein reines Guthabenkonto) zur Verfügung zu stellen, Denn ohne ein Konto kann man nicht mehr am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und ist in unserer Gesellschaft außen vor. Die Betonung liegt aber auch „eigentlich”, denn einige Banken kommen dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach. Die Praxis sieht wie folgt aus: Wer in Deutschland ein Girokonto eröffnen möchte oder einen Kredit beantragen will, schlisset einen Vertag mit der jeweiligen Bank ein, bei der man den Kredit abgeschlossen hat. Durch die bekannte Schufa-Klausel, die in der Regel bei der Eröffnung eines Girokontos oder einem Antrag auf einen Kredit in dem Vertrag zu finden ist, erteilt man der Bank die Genehmigung zur einer Anfrage bei der  Schufa , ob man einen negativen Eintrag dort besitzt. Die Schufa hat dabei zwei Aufgaben: Sie soll auf der einen Seite den Verbraucher davor bewahren, zu viel Schulden durch zu viele Kredite zu machen, und auf der anderen Seite die Banken vor Verlusten des ihnen anvertrauten Gelds schützen. mitgeteilt haben. In der Schufa-Datenbank sind neben Angaben zur Person bislang nur Daten zum über das Zahlungsverhalten zu finden. Durch das neue, höchst umstrittene Scoring werden allerdings auch Parameter wie der Wohnort zur Vergabe eines Kredits herangezogen. Die Daten werden von der Schufa gespeichert und nur an Vertragspartner der Schufa weitergegeben, die zum Beispiel bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei einem Antrag auf einen Kredit Informationen über den Antragsteller brauchen. Auskünfte werden von der Schufa nur dann erteilt, wenn die Angaben zur Person des Kunden mit den bei der Schufa archivierten Daten eine Deckungsgleichheit aufweisen. Die Unternehmen, die Einkünfte bei der Schufa einholen können, sind zum Beispiel. Kreditinstitute, Kreditkartengesellschaften oder Inkassounternehmen. Für diejenigen unter den Verbrauchern, die keine negativen Einträge bei der Schufa ihr Eigen nennen, stellt die Schufa eine Hilfe dar, wenn es um die Aufnahme eines Kredits, die Eröffnung eines Girokontos oder den Antrag auf eine Kreditkarte geht. Für die Verbraucher, die einen negativen Eintrag bei der Schufa besitzen, bleibt bei dem Wunsch nach einem Kredit nur der Blick und der Vergleich im Internet. Dort hat man die Möglichkeit, auch ohne Auskunft bei der Schufa einen Kredit gewährt zu bekommen.

jetzt kommentieren? 19. Mai 2008

Das kostenlose Girokonto

Jeder Angestellte und jeder Selbstständige besitzen es. Eine Vielzahl von Jugendlichen besitzt es ebenfalls. Die Rede ist von dem Girokonto. Das Girokonto ist ein Bankkonto, welcher zur Abwicklung von bargeldlosem Zahlungsverkehr verwendet wird. Es wird in der Regel von einem Kreditinstitut geführt. Das Girokonto kann Zahlungen ebenso entgegen nehmen wie Lastschriftverfahren. Viele Kreditinstitute bieten ihren Kunden in der heutigen Zeit bereits das kostenlose Girokonto an. Damit möchte man eine engere Kundenbindung erreichen.

Es ist nicht eindeutig klar, wann die ersten Konten, welche man auch als Girokonto bezeichnen kann, entstanden sind. Dokumentationen überliefern, dass bereits im Jahre 1327 ein girokontenähnliches System in den islamischen Ländern vorgeherrscht hatte. Das war das Hawala-Finanzsystem und wurde von einem Händler, welcher als Bank arbeitete, verwaltet. Das Hawala-Finanzsystem ist auch heute noch ein weltweit funktionierendes Überweisungssystem. Die Ursprünge liegen wahrscheinlich im alten China oder Indien. Der Rechtsgelehrte Abu Bakr b. Mase-du al Kasani stellte es 1327 als Institut des islamischen Rechtes dar. Dank des Hawala-Systems kann Geld effizient, schnell und vertraulich transferiert werden. Vor allen die Kostengünstigkeit überzeugt viele Händler auf dieses System wert zu legen. Doch 1327 war nicht die Geburt des Girokontos. Bereits mehrere Jahrhunderte zuvor wurden Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten über diverse Personen abgeklärt. Der direkte Vorläufer des heutigen Girokontos verbreitete sich im späten Mittelalter unter Kaufleuten. Von Italien aus eroberte diese kontenmäßige Verrechnung zuerst Europa und dann die ganze Welt. Bevor das Girokonto, so wie wir es heute kennen eingeführt wurde, wurden alle Löhne und Gehälter bar ausbezahlt. Die Arbeiter und Angestellten mussten sich ihre monatlichen Entgelte in so genanten Lohntüten abholen. Jede Form von Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Mieten oder Energiekosten wurden mittels Bargeld entrichtet. Die erste Verbesserung auf diesem Gebiet kam um 1906 herum. Ab da an bot die Post der Schweiz unter der Bezeichnung Postscheckdienst, die ersten Girokonten, an. Doch die Lohntüte blieb hartnäckig und hielt sich bis in die 1950ger Jahre hinein. Die Verbreitung von Girokonten ging langsam aber stetig vorwärts. In der heutigen Zeit erfolgt die Auszahlung von Löhnen und Gehälter fast ausschließlich über ein Girokonto. Das Girokonto hat mit der Zeit an so hoher Bedeutung gewonnen, dass seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses besteht. Diese Empfehlung besagt, dass die Banken jedem Bürger auf Wunsch ein eigenständiges Girokonto zur Verfügung stellen sollen, damit dieser seine Geschäfte bargeldlos abwickeln kann. In Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht für die Banken kein Kontrahierungszwang. Die Banken und Sparkassen dieser Länder können demnach die Eröffnung eines Kontos ablehnen. In Frankreich und Belgien besteht dieser Kontrahierungszwang und die Banken sind dazu verpflichtet jedem Bürger auf Wunsch ein eigenes Girokonto zu eröffnen.

In den Paragraphen 676f bis 676h des bürgerlichen Gesetzbuches ist das Girokonto rechtlich festgelegt. Der Kunde darf sein Girokonto jederzeit ohne irgendwelche Kündigungsfristen kündigen. Bankgebühren dürfen für eine solche Kündigung nicht erhoben werden. Unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung besitzt auch die Bank oder die Sparkasse die Möglichkeit ein Girokonto zu kündigen. Minderjährige können nur mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Girokonto eröffnen. In vielen Fällen ist eine Überziehung eines jugendlichen Kontos nicht möglich. In vielen Fällen werden selbst Lastschriftverfahren nicht mehr zugelassen, wenn diese über den verfügbaren Geldbetrag hinaus gehen. Ein Girokonto stellt gleichzeitig in jedem Fall auch ein Kontokorrentkonto dar. Auf beiden Kontenarten werden alle laufenden Rechnungen verbucht. Ebenso wird jeden Tag ein Saldo ermittelt, welcher der kontoführenden Partei zur Verfügung gestellt wird, um eine Überprüfung der Richtigkeit des Kontostandes gewähren zu können.

Ein kostenloses Girokonto kann vielseitig genutzt werden. Neben Einzahlungen gibt es auch Abbuchungen. Häufen sich die Abbuchungen von dem kostenlosen Girokonto, so wird nach einiger Zeit das Girokonto überzogen. Von einer Überziehung spricht man, wenn das zur Verfügung stehende Guthaben nicht ausreicht, um die laufen Kosten, welche vom Konto abgebucht werden, decken zu können. In dem Fall gewährt die Bank einen Kredit, welcher sich auch Dispositionskredit nennt. Der Dispositionskredit wird zwischen dem Kunden und der Bank vertraglich vereinbart. Nutzt der Kunde der Dispo aus, fallen tageweise Sollzinsen an. Wird das vertraglich festgelegte Kreditlimit ebenfalls überzogen, so fallen darauf zusätzlich Überziehungszinsen an. In vielen Fällen werden diese angefallenen Zinsen, im Rahmen des Rechnungsabschlusses der Bank, Quartalsweise auf dem Girokonto des Kunden belastet. Der Dispositionskredit untersteht variablen Zinssätzen. Diese Zinssätze werden vom aktuellen Markzins bestimmt. Auf einem kostenlosen Girokonto werden Zinsen nur für den Betrag fällig, welcher tatsächlich genutzt wurde. Die variable Einsetzbarkeit und die variable Rückzahlung des Dispositionskredites, machen ihn zu einem wichtigen und beliebten Bestandteil des Girokontos. Man muss jedoch bedenken, dass die Zinsen für einen Dispo im zu Vergleich zu anderen Kreditformen um einiges höher sind. Wird der Dispositionskredit dauerhaft in Anspruch genommen, wird dazu geraten, eine Umschuldung auf einen Ratenkredit vorzunehmen. In Deutschland können Dispositionskredite vertraglich nur mit der Akzeptanz der SCHUFA-Klausel gewährt werden.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten eines kostenlosen Girokontos sind zum Beispiel Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Durch die Einführung der Sparkasse EC-Karten bzw. der Maestro-Karten ist jeder Bürger täglich der Nutzung von Lastschriften und Überweisungen unterlegen. Eine Überweisung ist lediglich ein Transfer von Geld im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Überweisung wird vor allem bei Einmalzahlungen getätigt. Wiederholt sich eine bestimmte Zahlung zu einem bestimmten Empfänger, so kann der Kunde eines kostenlosen Girokontos, einen Dauerauftrag einrichten lassen. Bei der üblichen Überweisung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank einen Zahlungsauftrag, welcher einen bestimmten Geldbetrag auf das Girokonto des Begünstigten überweisen soll. Die rechtlichen Inhalte einer Überweisung findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus haben die Banken eigene Vorschriften auf Basis der gesetzlichen Vorschriften entwickelt. Zum Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gehört neben der Überweisung auch das Lastschriftverfahren. Der Zahlungsempfänger erteilt beim Lastschriftverfahren seiner Bank einen Auftrag, vom kostenlosen Girokonto des Zahlungspflichten einen gewissen Geldbetrag abzubuchen und auf das eigene Konto gut zu schreiben.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten eines kostenlosen Girokontos sind Aufträge via Onlinebanking oder einem Selbstbedienungs-Terminal abzufertigen. Online Banking ist ebenfalls ein Verfahren der bargeldlosen Abwicklung von Aufträgen. Diese Aufträge werden elektronisch über das Girokonto abgearbeitet. Wie der Name Onlinebanking schon verrät, benötigt der Kunde einen Internetanschluss um sich auf die Onlineplattform der verschiedenen Banken einloggen kann. Die häufigste Zugangsart besteht über eine sichere https-Verbindung. Ist der Kunde erst einmal in seinem kostenlosen Girokonto eingeloggt, kann er fast alle Arbeiten, wie Überweisungen, Daueraufträge und so weiter über diese Onlineplattform erledigen. Der Weg zur Bank wird damit gespart.

Die Bank ist dazu verpflichtet, jedem Kunden so genante Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Die Kontoauszüge dokumentieren alle Umsätze, welche auf einem kostenlosen Girokonto getätigt werden. Kontoauszüge können jeder Zeit, ob nun täglich, wöchentlich oder monatlich, erstellt werden. Sie enthalten neben den laufenden Zahlungen einen Anfangsbestand und einen Endbestand für den entsprechenden Zeitraum. Immer mehr Banken bieten ihren Kunden aus Kostengründen an, die Kontoauszüge nicht mehr wie gewohnt vom Kontoauszugsdrucker abzuholen, sondern direkt auf der Onlineplattform einzusehen. Dies spart der Bank und dem Kunden diverse Gebühren. Ruft ein Kunde eine geraume Zeit seine Abzüge nicht ab, so ist die Bank verpflichtet dem Kunden die Kontoauszüge per Post zukommen zu lassen.
Den Kontoabschluss tätigt die Bank in den meisten Fällen Quartalsweise. Bei einem Kontoabschluss rechnet die Bank das Girokonto ab und belastet es mit Zinsen und Gebühren. Laut der internen AGB hat der Kunden bis zu sechs Wochen nach den Abschlüssen Zeit zu widersprechen, falls Fehler aufgetreten sind.

Das Guthaben eines kostenlosen Girokontos wird gar nicht oder nur gering verzinst. Möchte man sein Kapital verzinsen lassen, so ist die Eröffnung eines Tagesgeldkontos oder eines Sparbuches notwenig. Diese Konten werden für den Alltagsverkehr gebraucht. Wird jedoch ein kostenloses Girokonto überzogen, muss der Kunde mit einer relativ hohen Verzinsung rechnen. Zu den gewöhnlichen Gebühren zählt die Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten. Bei dem kostenlosen Girokonto entfällt eine Kontoführungsgebühr komplett. Schüler, Studenten und Auszubildende genießen darüber hinaus in jedem Fall ein kostenloses Girokonto, denn für diese Gruppen werden keine Kontoführungsgebühren verlangt.

Bevor man sich ein Girokonto bei einer bestimmten Bank einrichten lässt, sollte man die verschiedenen Konditionen miteinander vergleichen. Die Konditionen der Banken und Sparkassen weichen teilweise stark voneinander ab. Durch einen geschickten Mix, ist es dem Kunden möglich mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken zu eröffnen. Sind die Konditionen bei der einen Bank für ein Girokonto besser und die Konditionen bei einer anderen Bank für ein Tagesgeldkonto, so steht es dem Kunden frei bei beiden Banken ein jeweiliges Konto zu eröffnen. Um den Kunden komplett an sich zu binden, verlangen manche Banken Mindesteinzahlungen auf die Konten.

Ein kostenloses Girokonto kann aus der heutigen Zeit nicht mehr weggedacht werden. Man kommt täglich in Verbindung mit bargeldlosem Transfer von Geldbeträgen, sodass das Girokonto teilweise bereits unabdingbar ist. Durch spezielle technische Errungenschaften wie das Onlinebanking oder das Pin/Tan-Verfahren ist es gerade zu jedem Bürger möglich frei über seine Geldgeschäfte zu verfügen.

bisher 1 Kommentar 02. März 2008