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  • 7. April 2009

    Sicherheit Tagesgeld (Einlagensicherung)

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    Sein Kapital auf Tagesgeldkonten anzulegen, ist derzeit eine der sichersten Arten der Investition auf dem deutschen Finanzmarkt. Die Kunden der Kreditinstitute werden dabei durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes müssen sich alle privaten Banken, sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, dem deutschen Absicherungssystem für Tagesgeldeinlagen anschließen, sofern sie ihren Hauptsitz innerhalb Deutschlands haben.
    Das bedeutet für den Kunden, dass er im Falle eines Konkurses seiner Bank 90 Prozent des eingelegten Kapitals zurückerhält, höchstens aber 20.000 €.
    Für Kleinanleger ist die Investition von Kapital in ein Tagesgeldkonto daher eine äußerst sichere Sache. Legt man beispielsweise 10.000 € ein, so erhält man beim Konkurs der jeweiligen Bank 90 Prozent, also 9.000 € zurück. Hat man dem Institut jedoch 30.000 € zur Verfügung gestellt, so erhält man nur 20.000 € als Entschädigung und verliert dadurch ein Drittel des eingebrachten Kapitals.
    Aus diesem Grund haben sich viele Banken einem System angeschlossen, das eine weitaus stärkere Einlagensicherung bietet. Der Bundesverband Deutscher Banken verfügt über einen Einlagenfonds, der es auch kleineren Kreditinstituten möglich macht, ihren Kunden sogar Einlagen in Millionenhöhen abzusichern.
    Als Mitglieder zahlen die Banken jährlich einen bestimmten Betrag in den Fonds ein, bis der Pott an eine in Not geratene Bank ausgeschüttet wird.
    Bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals werden durch dieses System abgesichert, das heißt anschaulich, dass jedem Kunden bei Konkurs bis zu 1,5 Millionen Euro ausbezahlt werden könnten.
    Sollte auch dieser Strick reißen, was jedoch überaus unwahrscheinlich ist, so hat sich die deutsche Regierung im Jahr 2008 dazu bereit erklärt, jeden privaten Anleger von Tagesgeld in unbegrenzter Höhe abzusichern. Im Falle eines Konkurses würde der Bund also den Fehlbetrag begleichen, der nicht durch den Einlagenfonds abgesichert werden konnte. Allerdings gilt diese Regelung nur für Privatanleger, gewerbliche Kunden würden in diesem Fall auf ihren Verlusten sitzen bleiben.

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