2009 März 01
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Verbraucher haben immer öfter Schwierigkeiten mit ihrem Schufa-Eintrag. Viele der Bürger wissen nicht, wie sich überhaupt der Schufa Eintrag zusammensetzt. Auf dieser Unwissenheit basiert das Geschäftsmodell von findigen, weniger seriösen Geschäftemachern. Wer das notwendige Hintergrund wissen hat, fällt nicht auf die falschen Versprechungen der unseriösen Anbieter herein, die versprechen mit einem einfachen Trick den Schufa-Eintrag zu manipulieren. Im Internet bieten schlaue Geschäftemacher eine besondere Dienstleistung an, mit der der Schufa-Eintrag angeblich manipuliert werden kann. Sie vergeben an den Verbraucher mit einer weniger positiven Schufa-Eintragung einen „Kredit” in Höhe von wenigen Cent. Der Kreditnehmer zahlt diesen Betrag ordentlich zurück und der Kreditgeber meldet dies an die Schufa. Dort verbessert sich der persönliche Schufa-Score. So die abwegige Theorie dieser unseriösen Dienstleister. Selbstverständlich kostet dieser besondere Service etwas. Je nach Anbieter zwischen 20 und 50 Euro pro Kleinkredit. Hier wird bewusst mit den Nöten von Verbrauchern das schnelle Geld gemacht, die finanzielle Probleme aufgrund ihrer schlechten Schufa-Auskunft haben. Ein Grund warum diese Manipulation nicht funktionieren kann, ist der Umstand, dass kein Außenstehender exakt sagen kann, wie die Schufa die persönliche Bonität berechnet. Ein vertragsmäßig abgewickelter 10 Cent Kleinkredit fällt da nicht ins Gewicht und bringt sicher keine nachhaltigen Verbesserungen des Schufa-Scores. Auch mehrere dieser vorgetäuschten Kredite schaffen keinen positiven Schufa-Eintrag. Es bringt nur dem dubiosen Dienstleister Geld. Privatpersonen gehören außerdem nicht zu den Informationsquellen der Schufa. Als Vertragpartner und Informationsquellen sind privat Personen nicht akkreditiert. Ein weiteres Problem bei dieser schlauen Idee die Schufa hereinzulegen ist, dass in Deutschland gewerblich nur zugelassene Unternehmen Kredite vergeben dürfen. Wer also nach außen hin als Kreditgeber für Kleinkredite von privat zu privat auftritt, dem unterstellen die Behörden Gewinnerzielungsabsichten. Womit sie auch Recht haben. Wer Geld gewerblich verleiht und dazu nicht die notwendige amtliche Zulassung besitzt, macht sich strafbar. Demjenigen, der sich auf eine derartige Manipulation eingelassen hat, bleibt neben einem finanziellen Verlust nur die Erkenntnis, dass die Schufa mit derart billigen Tricks nicht hereingelegt werden kann.
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