2008 Dezember 12
-
12. Dezember 2008
Was kann man gegen einen Schufa-Eintrag tun?
Viele Verbraucher haben keine Chance einen Kredit oder eine Mietwohnung zu bekommen, weil die Schufa-Auskunft negativ ist. Selbst wer sich im Laufe der Jahre nichts in finanzieller Hinsicht zuschulden hat kommen lassen, kann einen negativen Eintrag bei Deutschlands größter und wichtigster Auskunftei haben. Die Folgen von einem negativen Schufa Score sind weit reichend! Die Schufa drückt die Bonität eines Verbrauchers in einem Zahlenwert aus. Dieser reicht von eins bis eintausend. Je höher der Wert des Schufa Score ist, umso besser ist die Bonität. Wer über einen sehr niedrigen Schufa Score verfügt, hat eine allgemein schlechte Prognose in Sachen Finanzen. Wie dieser Wert berechnet wird, ist das große Geheimnis der Schufa. Die Auskunftei darf keine wichtigen persönlichen Daten erheben und berücksichtigten, wie beispielsweise den Beruf und das monatliche Einkommen. Dies ist der Schufa gesetzlich nicht gestattet. Bei dem Schufa Score handelt es sich hauptsächlich um eine statistische Prognose. Mit einer Vergleichsgruppe, die ähnliche Daten wie der einzelne selbst aufweist, wird errechnet wie sich ein Kreditvertrag entwickeln könnte oder Vergleiche mit der Vergangenheit gezogen. Dabei kann es zu Fehlern kommen. Oft genug kommt es vor, dass einem potenziellen Kreditnehmer ein Darlehen verweigert wird, mit dem Hinweis auf den Schufa-Score. Hier ist es sinnvoll, das Kreditinstitut darauf hinzuweisen, dass es sich um einen statistischen Wert handelt, der auf eine Personengruppe bezogen ist und wenig mit der individuellen finanziellen Situation zu tun hat. Nach 12 Monaten müssen bestimmte Schufa-Einträge gelöscht werden. Beispielsweise den Antrag über die Eröffnung eines Girokontos. Geleistete Offenbarungseide müssen drei Jahre nach ihrer Abgabe gelöscht werden. Wurde eine Hauptschuld für einen Kredit vollständig bezahlt und war dieser mit einer Bürgschaft abgesichert, ist diese sofort bei der Schufa zu löschen. Daten über Kredite die nicht ordnungsgemäß zurückbezahlt wurden oder ausstehende Forderungen werden nach drei Jahren gelöscht, wenn die Schuld beglichen wurde. Um festzustellen ob die persönlichen Schufa-Einträge stimmen, ist es sinnvoll eine Selbstauskunft einzuholen. Sind darin veraltete oder unrichtige Daten enthalten, muss man die Löschung bei der Schufa beantragen. Während des Verfahrens ist der Schufa-Eintrag gesperrt! Bei Problemfällen sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Top